Durch konfliktvermeidende juristische Beratung unterstütze und vertrete ich Sie selbstverständlich auf sämtlichen Rechtsgebieten, insbesondere auf den nachfogend angegebenen. Neben kleinen und mittelständischen Unternehmen betreuen ich ebenfalls Privatpersonen.

Im Falle der prozessualen Geltendmachung oder Abwehr von Rechten und Ansprüchen vertrete ich meine Mandanten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Ich bin zugleich auf dem Gebiet des Erbrechts als Nachlasspfleger sowie Testamentsvollstrecker tätig.

01. Vertragsrecht 05. Strassenverkehrsrecht
02. Erbrecht 06. Arbeitsrecht
03. Handels- und Gesellschaftsrecht 07. Ehe- und Familienrecht
04. Urheberecht (Filesharingrecht)  
 
 
01. Vertragsrecht

Ich berate hinsichtlich aller Vertragsarten,  hauptsächlich im schuldrechtlichen Bereich (z.B. Kaufrecht, Mietrecht, Dienstvertragsrecht (Arbeitsverträge), Werkvertragsrecht, Maklerrecht, Bürgschaftsrecht, Gesellschaftsverträge, etc.).

Ich unterstütze Sie bei der Erstellung,  Prüfung, Anpassung und Lösung von Verträgen ebenso wie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen.

Es zeigt die Erfahrung, dass eine frühzeitige vertragliche Regelung oftmals zur Vermeidung späterer Rechtsstreitigkeiten geführt hätte. Lassen Sie sich daher rechtzeitig von mir beraten.