Ich berate hinsichtlich aller
Vertragsarten, hauptsächlich im
schuldrechtlichen Bereich (z.B. Kaufrecht,
Mietrecht, Dienstvertragsrecht
(Arbeitsverträge), Werkvertragsrecht,
Maklerrecht, Bürgschaftsrecht,
Gesellschaftsverträge, etc.).
Ich
unterstütze Sie bei der Erstellung,
Prüfung, Anpassung und Lösung von Verträgen
ebenso wie bei der Durchsetzung oder Abwehr von
Ansprüchen aus Verträgen.
Es zeigt die
Erfahrung, dass eine frühzeitige vertragliche
Regelung oftmals zur Vermeidung späterer
Rechtsstreitigkeiten geführt hätte. Lassen Sie
sich daher rechtzeitig von mir beraten.
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