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Die Zahlungsmoral vieler
Schuldner lässt heutzutage zu wünschen übrig.
Eine kurzfristige Forderungsbeitreibung ist
daher für jedes Unternehmen von wichtiger
Bedeutung.
Viele Gewerbetreibende
überlassen den Forderungseinzug Servicebüros und
übersehen dabei die entscheidenden Vorteile der
Forderungsbeitreibung durch einen Rechtsanwalt.
Findigen Schuldnern ist bekannt, durch das
Vorbringen angeblicher Einwendungen das
Verfahren zu verzögern, da Servicebüros diese in
der Regel zunächst Ihnen zur Stellungnahme
überlassen. Darüber hinaus dürfen Servicebüros
bei höheren Forderungen ihre Kunden nicht
gerichtlich vertreten, was für Sie zu
verschiedenen Ansprechpartnern führen kann,
wodurch zusätzliche Kosten entstehen können.
Desweiteren verzögert dies die Beitreibung Ihrer
Forderung.
Überlassen Sie daher Ihre
Forderungsangelegenheiten mir als Ihren einzigen
Partner im gesamten Verfahren. Ich versuche
Ihre Forderungen schnell beizutreiben. Weigert
sich der Schuldner zu zahlen oder ist momentan
zahlungsunfähig, sorge ich für eine rasche
Titulierung Ihrer Forderung. Ein Titel hat den
Vorteil, dass aus diesem 30 Jahre vollstreckt
werden kann.
Überlassen Sie mir Ihre
fällige Rechnung samt letztem Mahnschreiben.
Wichtig ist, dass Sie den Schuldner durch eine
Mahnung in Zahlungsverzug setzen, damit die
Ihnen entstehenden Rechtsverfolgungskosten als
Verzugsschaden geltend gemacht werden können.
Anschließend werde ich wie folgt vorgehen:
1.
Außergerichtliche Zahlungsaufforderung mit
kurzem Zahlungsziel.
2. Sollte nicht bezahlt werden, beantrage ich
unverzüglich einen Mahn- sowie
Vollstreckungsbescheid.
3. Sollte der Schuldner hiergegen Widerspruch
oder Einspruch erheben, übernehme ich für Sie
die gerichtliche Titulierung Ihrer Forderung.
4. Sollte trotz
Titel der Schuldner weiter zahlungsunwillig
sein, werde ich schließlich die
Zwangsvollstreckung betreiben.
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