Die Zahlungsmoral vieler Schuldner lässt heutzutage zu wünschen übrig. Eine kurzfristige Forderungsbeitreibung ist daher für jedes Unternehmen von wichtiger Bedeutung.

Viele Gewerbetreibende überlassen den Forderungseinzug Servicebüros und übersehen dabei die entscheidenden Vorteile der Forderungsbeitreibung durch einen Rechtsanwalt. Findigen Schuldnern ist bekannt, durch das Vorbringen angeblicher Einwendungen das Verfahren zu verzögern, da Servicebüros diese in der Regel zunächst Ihnen zur Stellungnahme überlassen. Darüber hinaus dürfen Servicebüros bei höheren Forderungen ihre Kunden nicht gerichtlich vertreten, was für Sie zu verschiedenen Ansprechpartnern führen kann, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können. Desweiteren verzögert dies die Beitreibung Ihrer Forderung.

Überlassen Sie daher Ihre Forderungsangelegenheiten mir als Ihren einzigen Partner im gesamten Verfahren. Ich versuche Ihre Forderungen schnell beizutreiben. Weigert sich der Schuldner zu zahlen oder ist momentan zahlungsunfähig, sorge ich für eine rasche Titulierung Ihrer Forderung. Ein Titel hat den Vorteil, dass aus diesem 30 Jahre vollstreckt werden kann.

Überlassen Sie mir Ihre fällige Rechnung samt letztem Mahnschreiben. Wichtig ist, dass Sie den Schuldner durch eine Mahnung in Zahlungsverzug setzen, damit die Ihnen entstehenden Rechtsverfolgungskosten als Verzugsschaden geltend gemacht werden können. Anschließend werde ich wie folgt vorgehen:

     1. Außergerichtliche Zahlungsaufforderung mit kurzem Zahlungsziel.

     2. Sollte nicht bezahlt werden, beantrage ich unverzüglich einen Mahn- sowie
         Vollstreckungsbescheid.

     3. Sollte der Schuldner hiergegen Widerspruch oder Einspruch erheben, übernehme ich für Sie
         die gerichtliche Titulierung Ihrer Forderung.

     4. Sollte trotz Titel der Schuldner weiter zahlungsunwillig sein, werde ich schließlich die
         Zwangsvollstreckung betreiben.
 
 
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